Geschäftsbedingungen

von BM International Solutions B.V., nachfolgend genannt „BM

Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch die über den Onlineshop blockmoulds.com vorgelegten, Angebote von BM und zudem für alle, auch die über den Onlineshop geschlossenen, Verträge zwischen BM und einem Vertragspartner, nachfolgend „Vertragspartner“ genannt.
  2. Durch Erteilung eines Auftrags erklärt der Vertragspartner sich mit der Anwendbarkeit der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen daher nicht zur Anwendung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Vertrag

  1. Verträge kommen durch schriftliche oder elektronische Annahme durch BM zustande.
  2. Alle Transaktionen zwischen BM und dem Vertragspartner werden als B2B-Transaktionen betrachtet.
  3. BM ist befugt, Dritte zu beauftragen, sofern BM dies für die Vertragserfüllung als notwendig erachtet. Die entstehenden Kosten werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
  4. BM ist berechtigt, zu jedem beliebigen Zeitpunkt (ohne Angabe von Gründen) vom Vertrag (Ihre Einkaufsmöglichkeit in unserem Onlineshop und Ihr Zugriff darauf) zurückzutreten. Ein Rücktritt vom Vertrag wird dem Vertragspartner von BM mitgeteilt. BM kann im Fall eines Rücktritts nicht haftbar gemacht werden und übernimmt auch keine Haftung für mögliche Folgen jeglicher Art.

Angebote und Preislisten

  1. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Angebote und Preislisten von BM Angebote von BM behalten ihre Gültigkeit für 30 Tage ab Angebotsdatum, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Alle Preisangaben verstehen sich vorbehaltlich Preisänderungen. BM behält sich das Recht vor, die in Angeboten und Preislisten angegebenen Preise, jederzeit – bis zum Zeitpunkt der Zahlung – zu ändern, zum Beispiel, jedoch nicht ausschließlich infolge von Wechselkursänderungen. Eine solche Preisänderung räumt dem Vertragspartner nicht das Recht ein, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, bei der Preisänderung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15 %.
  3. Von BM dem Vertragspartner übermittelte Preislisten, Angebote, Erläuterungen und Bestätigungen sind vertraulich und dürfen daher Dritten nicht (zur Einsichtnahme) überlassen werden. Alle Schäden, die BM entstehen, weil der Vertragspartner gegen diese Bestimmung verstößt, müssen zur Gänze vom Vertragspartner ersetzt werden.

Lieferung und Gefahr

  1. Angegebene Übergabe-/Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die Lieferung von Waren durch BM und der Gefahrübergang erfolgen ab Lager/Unternehmen von BM. Sobald die Waren das Lager/Unternehmen von BM verlassen haben, geht die Gefahr für die Waren auf den Vertragspartner über. Wir liefern unter Incoterms EXW, DAP oder CFR.
  3. Transporte erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch wenn der Vertragspartner BM den Auftrag erteilt, den Transport durchzuführen. Dies gilt auch, wenn der Spediteur angibt, dass Transportschäden auf Rechnung und Gefahr des Absenders (BM) gehen.
  4. Wann die Lieferung von Waren inkomplett Var, liegt die Verantwortung bei des Vertragspartner. Das Vertragspartner muss BM berichten innerhalb von 2 Wochen (14 Tagen) über den inkomplette Lieferung. Nach diesem 14 Tagen die Verantwortung für die inkomplette Lieferung ist nicht mehr für BM.

Letter of credit

  1. Letter of Credit (LC) Vereinbarungen sind nur anwendbar, wenn sie von BM vollständig akzeptiert werden. Wird ein LC vollständig von BM akzeptiert und von der BM-Verwaltung an die eröffnende Bank bestätigt, dürfen unter keinen Umständen Änderungen irgendwelcher Art an der von BM bestätigten LC vorgenommen werden oder werden akzeptiert.
    Es ist nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein LC-Zahlungssystem anwendbar ist oder nicht. Alle Bankkosten des LC müssen vom Kunden bezahlt werden, der das LC anfordert, und werden separat in Rechnung gestellt, wenn sie nicht im anhängigen LC hinzugefügt werden können.

Sanktionierte Länder EU – OFAC als Teil unserer Lieferbedingungen

  1. BM BV hält sich an die europäischen Rechtsvorschriften, die vom EU und OFAC in Bezug auf sanktionierte Länder erlassen wurden. Gemäß diesen Vorschriften führt BM BV keine oder nur begrenzte Transaktionen mit Ländern durch, die auf der Sanktionsliste stehen.
  2. Dem Abnehmer ist es aufgrund der Weiterverkaufsklausel der EU und der OFACverboten, die gelieferten Waren nachträglich in sanktionierte Länder, die auf der Website der OFAC stehen, zu verkaufen.
  3. BM BV übernimmt keine Verantwortung, wenn der Abnehmer gelieferte Waren an ein sanktioniertes Land weiterverkauft.
  4. BM hat das Recht, ein Angebot zurückzuziehen, wenn die Vermutung besteht, dass die Rechtsvorschriften in Bezug auf sanktionierte Länder nicht befolgt werden.

Zahlung

  1. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, muss die Zahlung vom Vertragspartner vor der Lieferung per Banküberweisung oder bei der Lieferung in bar erfolgen.
  2. Sollte der Vertragspartner die Zahlung nicht rechtzeitig tätigen, ist er sofort in Verzug, ohne dass eine Mahnung von BM erforderlich ist. Der Vertragspartner hat in diesem Fall neben den gesetzlichen Handelszinsen auch die außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten zu zahlen, die in Abweichung von Art.6:96, Absatz 4 des „Burgerlijk Wetboek“ (niederländisches BGB) sowie in Abweichung vom „Besluit vergoeding buitengerechtelijke kosten“ (niederländischer Erlass über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten) 15 % der Gesamtsumme bzw. zumindest 100,00 € für jede teilweise oder gänzlich offene Rechnung betragen.
  3. Zahlungen erfolgen immer ohne Recht auf Aufschub oder Aufrechnung, es sei denn, die Gegenforderung, mit der der Vertragspartner aufrechnen will, wurde schriftlich von BM anerkannt.
  4. Vom Vertragspartner getätigte (Teil-)Zahlungen dienen, ungeachtet der vom Vertragspartner angegebenen Zuordnung, zuerst zur Begleichung der am längsten fälligen Rechnung.
  5. Zahlungen müssen unter Ihren Kosten erfolgen (code OUR)
  6. Wenn aufgrund von Finanzkennzahlen, die von Kreditbewertungsparteien wie beispielsweise Creditsafe herausgegeben werden, ein Grund besteht, eine mit einem Kunden vereinbarte bestehende Kreditfazilität zu kündigen, ist BM jederzeit berechtigt, dies sofort und einseitig, auf eigene Initiative und gemäß eigener Beurteilung zu tun. BM haftet in keiner Weise für Folgeschäden.

Garantie, Mängel und Beschwerdepflicht

  1. BM garantiert, dass die von BM gelieferten Waren sowie erbrachten Arbeiten oder Dienstleistungen für die von BM beabsichtigten Anwendungen, die aus der mitgelieferten Gebrauchsanweisung hervorgehen, geeignet sind. Weiter reichende Garantien werden von BM nur dann erteilt, wenn dies explizit schriftlich vereinbart wurde.
  2. Sofern eine Werksgarantie und/oder eine Produkthaftung vorliegen, ist einzig der Hersteller haftbar.
  3. Wenn ein Vertrag BM zur Lieferung von Waren verpflichtet, muss der Vertragspartner sichtbare Mängel sofort bei Erhalt auf dem (digitalen) Lieferschein vermerken. Dies kann u. a., aber nicht ausschließlich das Transportdokument oder der Packzettel sein. Zudem müssen die Mängel BM schriftlich (per E-Mail) gemeldet werden.
  4. Übrige (versteckte) Mängel muss der Vertragspartner BM innerhalb von 24 Stunden, nachdem ein solcher Mangel entdeckt wurde oder nach billigem Ermessen entdeckt hätte werden müssen, schriftlich (per E-Mail) melden. BM handhabt eine kurze Beschwerdefrist, weil eine nicht rechtzeitige Beschwerde große Folgeschäden mit sich bringen kann, was nur mit dieser kurzen Beschwerdefrist vermieden werden kann.
  5. Meldungen über Mängel, die nicht von der Originalkaufrechnung begleitet sind, werden von BM nicht bearbeitet.
  6. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf die Behebung von Mängeln, wenn diese Systeme und Geräte betreffen, die im Rahmen eines Projekts geliefert wurden, das bereits abgenommen wurde und für das ein Annahmeformular bei der Abnahme unterzeichnet wurde.
  7. Wenn der Vertragspartner eine Beschwerde eingereicht hat und die Waren tatsächlich nicht den garantierten Anforderungen entsprechen oder Mängel aufweisen, ist BM verpflichtet, nach eigener Wahl die Waren entweder auf eigene Rechnung zu reparieren oder auszutauschen. Alle Logistikkosten, die mit der Reparatur, dem Tausch oder einer Instandsetzung einhergehen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.
  8. Die Geltendmachung des Reklamationsrechts hebt die Zahlungspflicht des Vertragspartners nicht auf.
  9. BM akzeptiert ausdrücklich keine Rücksendungen. Die von Ihnen bestellten Produkte werden nach Zahlungseingang geliefert. Sie können nur solche Bestellungen stornieren, die noch nicht bezahlt sind. Sie können Ihre Produkte also nicht zurückschicken, auch wenn die Verpackungen ungeöffnet oder unbeschädigt sind.

Höhere Gewalt

  1. Bei höherer Gewalt ist BM berechtigt, seine Pflichten für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen. Unter höherer Gewalt werden unter anderem alle Situationen verstanden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach billigem Ermessen nicht zu erwarten waren und außerhalb des Einflussbereichs von BM liegen. Im Fall von höherer Gewalt hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Haftung

  1. Weder BM noch Dritte, die für die Vertragserfüllung beauftragt wurden, haften gegenüber dem Vertragspartner für den Ersatz irgendwelcher direkten oder indirekten Schäden, aus welchem Grund auch immer sie entstanden sein mögen. Ausgenommen davon sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BM verursacht wurden.
  2. Die Haftung von BM ist auf den Rechnungsbetrag des jeweiligen Auftrags beschränkt. Indirekte Schäden, darunter unter anderem Folgeschäden, entgangener Gewinn und Schäden durch Betriebsunterbrechung, kommen niemals für einen Ersatz in Betracht.
  3. In Abweichung von Obigem gilt, dass die Haftung von BM bei bestehender Versicherung gegen den betreffenden Schaden auf den aufgrund dieser Versicherung von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlten Betrag beschränkt ist. Eine Kopie des Versicherungsscheins sowie der Bedingungen liegt zur Einsichtnahme für den Vertragspartner im Büro von BM auf.

Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. BM behält sich gemäß Artikel 3:92 des „Burgerlijk Wetboek“ (niederländisches BGB) das Eigentum an allen von BM gelieferten Waren zur Sicherung der Forderungen in Bezug auf die Gegenleistung für die von BM aufgrund eines Vertrages dem Vertragspartner gelieferten Waren oder aufgrund eines Vertrages für den Vertragspartner verrichteten oder zu verrichtenden Arbeiten sowie für Forderungen wegen mangelhafter Erfüllung solcher Verträge vor. Sofern zwischen BM und dem Vertragspartner aufeinanderfolgend oder regelmäßig Transaktionen zustande kommen, erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn der Vertragspartner alle Forderungen von BM beglichen hat. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf jegliche Handlung zu verzichten, die den genannten Eigentumsvorbehalt beeinträchtigt, darunter Begründung eines Pfandrechts, Übertragung auf einen Dritten, Verkauf oder Montage.
  2. BM hat ein Zurückbehaltungsrecht auf die BM zur Bearbeitung, Reparatur oder Lagerung überlassenen Sachen. Falls BM dieses Recht geltend macht, erlischt dieses Recht nicht durch das Leisten von Sicherheiten durch den Vertragspartner.

Rechtswahl 

  1. Für alle Verträge gilt ausschließlich niederländisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Bei Streitigkeiten zwischen BM und dem Vertragspartner ist ausschließlich das Gericht Noord-Holland, Standort Alkmaar (Niederlande) zuständig, unbeschadet des Rechts von BM, ein anderes Gericht, nötigenfalls in einem anderen Land, zu wählen.